Fachliche Tätigkeitsgebiete und Schwerpunkte

¬  FAMILIENRECHT
       z. B. Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Güterrecht

¬  ERBRECHT
       z. B. Nachlassregelung, Erbvertrags-  oder Testamentserstellung

¬  ARBEITSRECHT
       z. B. Kündigungsschutzverfahren, BetrVG

¬  VERTRAGSRECHT
       z. B. Regelung von Streitigkeiten im Kaufrecht

¬  VERKEHRSRECHT
       z. B. Unfallabwicklung, Vertretung in Bußgeld- oder Strafverfahren

¬  INKASSO
       Z. B. Titulierung und Vollstreckung von Forderungen

¬  WERKVERTRAGSRECHT
       z. B. Baumängel

¬  WOHNUNGSEIGENTUMS- UND MIETRECHT
       z. B. Räumungsklagen

¬  ARZTHAFTUNGSRECHT
       z. B. Fehlbehandlung

¬  REISERECHT
       z. B. Reisepreisminderung bei einem Reisemangel

¬  BETREUUNGSVERFAHREN
       z. B. Hilfe beim Umgang mit Behörden


Rechtsanwälte durchlaufen die gleiche Ausbildung wie Richter, Staatsanwälte und Volljuristen in der Verwaltung. Nach dem Studium, dem ersten Staatsexamen dem zweijährigen Referendariat und dem zweitem Staatsexamen kann der Anwärter die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen. Jeder Rechtsanwalt ist verpflichtet sich laufend juristisch fortzubilden.